+49 (0) 6190 8551 kanzlei.rieger@t-online.de

Kanzlei

Als Rechtsanwältin und Notarin sowie als Fachanwältin für Familienrecht und für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht bin ich in Hattersheim am Main tätig.

Meine Kanzlei befindet sich in zentraler Lage.

Über Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich.

Iris Rieger
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht sowie
für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Erbsengasse 2
65795 Hattersheim
Tel.: +49 (0) 6190 8551
Fax: +49 (0) 6190 – 3135
E-Mail: kanzlei.rieger@t-online.de 

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Aktuelle Informationen zu unseren Maßnahmen während der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

das Notariat bleibt während der Corona-Pandemie auch weiterhin geöffnet und steht Ihnen in allen wichtigen und eilbedürftigen Angelegenheiten zur Verfügung.
Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, bitten wir zur Vermeidung von Ansteckungen nachfolgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:

 

  • Bitte erscheinen Sie nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Kanzlei. Persönliche Vorsprachen ohne vorherige Terminabsprache sind vorerst nicht mehr möglich.
  • Besprechungen – auch zur Vorbereitung von Notarterminen – erfolgen momentan nur noch telefonisch und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Erforderliche Unterlagen können vorab gerne per E-Mail, Fax oder Post hereingegeben werden.
  • An den Beurkundungsterminen können gegenwärtig ausschließlich die an dem Vertrag beteiligten Personen und zwingend erforderliche Begleitpersonen (z.B. Dolmetscher, Schreibzeugen o.ä.) teilnehmen. Bitte nehmen Sie daher davon Abstand, andere Begleitpersonen wie Angehörige, Freunde oder Bekannte zum Notartermin mitzubringen, da diese Begleitpersonen vorübergehend keinen Zutritt haben.
  • Bitte erscheinen Sie nicht zu dem Notartermin, wenn sie sich krank oder unwohl fühlen. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Sie gesundheitlich besonders gefährdet sind. In aller Regel können Sie sich im Termin vertreten lassen. Bitte nehmen Sie hierzu vor dem Termin Kontakt mit uns auf.
  • Bitte halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu den anderen Urkundsbeteiligten sowie meinen Mitarbeiterinnen ein. Bitte halten Sie Ihre Ausweise und gegebenenfalls Ihre Steueridentifikationsnummern bereit.
  • Sollten Sie mit dem Corona-Virus infiziert bzw. erkrankt oder Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts sein oder sich in Quarantäne befinden, dürfen Sie die Kanzlei vorübergehend nicht aufsuchen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebiet waren. Sofern allerdings ein dringender Bedarf nach einer notariellen Tätigkeit (insbesondere bei Testamenten oder Vorsorgevollmachten) besteht, vereinbaren Sie bitte einen telefonischen Besprechungstermin, damit gegebenenfalls gleichwohl eine Lösung gefunden werden kann.
  • Schließlich gelten auch bei uns die üblichen Hygieneregeln (Nies- und Hustenetikette, Verzicht auf Händeschütteln sowie Händewaschen etc.).

 

Für die Einhaltung der vorstehenden Regeln bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit.