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Qualifikation

Seit 1994 bin ich als selbständige Rechtsanwältin vornehmlich auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts tätig. Daneben bin ich auch in den Bereichen des Arbeitsrechts und des Insolvenzrechts tätig.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Familienrecht wurde mir 2006 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Voraussetzung hierfür ist neben dem Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auch die Prüfung theoretischer Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Hierdurch wird eine qualifizierte und kompetente Beratung gewährleistet.

Die Vertretung in Familiensachen erfolgt sowohl regional als auch auch überregional und ist bei allen Amts- bzw. Familiengerichten bis hin zu den jeweils zuständigen Oberlandesgerichten möglich.

Darüber hinaus halte ich mehrmals im Jahr Vorträge zu aktuellen familienrechtlichen Themen, insbesondere zum neuen Unterhaltsrecht.